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Kassahandel Begriffserklärung Kassahandel Im Kassahandel werden alle Geschäfte mit sofortiger Erfüllung abgewickelt, in Deutschland spätestens zum 2. Börsentag. Am Kassamarkt getätigte Geschäfte nennt man Kassageschäfte.
Kassahandel ist eine Bezeichnung für einen Börsenhandel, bei dem alle Geschäfte mit sofortiger Erfüllung, in Deutschland spätestens bis zum zweiten Börsentag am Kassamarkt abgewickelt werden. Die dort getätigten Geschäfte werden als Kassageschäfte bezeichnet.
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