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Kassageschäft Begriffserklärung Kassageschäft Das Kassageschäft bezeichnet alle Geschäfte, die direkt nach Abschluss (spätestens bis zum 2. Börsentag) zu erfüllen sind.
Im Unterschied zum Terminhandel bezeichnet das Kassageschäft alle Geschäfte, die unverzüglich nach Abschluss, spätestens aber bis zum zweiten Börsentag zu erfüllen sind.
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