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Kapitalrücklage Begriffserklärung Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage ist Teil des Eigenkapitals. Sie enthält Beträge, die dem Unternehmen von außen zufließen, wie z. B. zusätzliche Einzahlungen der Eigenkapitalgeber oder Beträge, die bei Ausgabe von Aktien über den Nennbetrag hinaus erzielt werden.
Die Kapitalrücklage zählt zum Eigenkapital und enthält Beträge, die dem Unternehmen über das Grundkapital hinaus von außen zufließen. Dies sind z.B. Beträge, die bei der Ausgabe von Aktien über den Nennbetrag hinaus erziehlt werden oder andere zusätzliche Einzahlungen, die die Eigenkapitalgeber leisten.
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