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Kapitalertragssteuer Begriffserklärung Kapitalertragssteuer Die Einkommenssteuer auf inländische Kapitalerträge nennt man Kapitalertragssteuer. Bei Dividendenauszahlungen wird sie vorab abgezogen und wird auf die zu zahlende Einkommenssteuer angerechnet.
Die Kapitalertragssteuer ist eine besondere Form der Einkommenssteuer auf inländische Kapitalerträge. Bei der Auszahlung von Dividenden wird sie in einer Höhe von aktuell 25 Prozent auf den Ertrag von der Gutschrift vorab abgezogen. Der einbehaltene Anteil wird auf die zu zahlende Einkommenssteuer angerechnet.
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