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  Sie sind hier Übersicht (von A bis Z) Kapitalerhöhung 10.02.2012 - 00:51 Uhr 


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Fremdwörter890
Abkürzungen86

 von A bis Z
A von:Abandon
bis:Rückv..
B von:Baisse
bis:BVI-Method..
C von:Call
bis:Covered Wa..
D von:Dachfonds
bis:Dynamische..
E von:Early Stag..
bis:EZB
F von:Fair Value
bis:Futures-Fo..
G von:Gamma
bis:GuV
H von:Handel per..
bis:Hypotheken..
I von:IAS
bis:ISIN
J von:Jahresabsc..
bis:Juristisch..
K von:KAG
bis:KUV
L von:Konsortial..
bis:Luxemburge..
M von:MACD
bis:Mutual Fun..
N von:Nachb&..
bis:NYSE
O von:Obligation
bis:Outperform..
P von:Paket
bis:Put/Call-R..
Q von:QQQs
bis:Quotenakti..
R von:Deutscher ..
bis:Rücks..
S von:Sachanlage..
bis:SZR
T von:Tafelgesch..
bis:Turnaround
U von:U-Sch&..
bis:Valoren
V von:Value-Akti..
bis:Vorzugsakt..
W von:Wachstumsa..
bis:WpHG
X von:Xetra
bis:Yield
Z von:Zeichnung
bis:Zyklischer..

Kapitalerhöhung

Begriffserklärung Kapitalerhöhung

Die Erhöhung des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft bezeichnet man als Kapitalerhöhung (engl.: capital increase). Aktiengesellschaften geben hierzu junge Aktien heraus. Eine weitere Möglichkeit ist die Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln, durch Ausgabe von Berichtigungsaktien. Hier werden Rücklagen zu Grundkapital. Gründe für die Erhöhung gibt es viele. Es kann z. B. erfolgen, um die Bonität zu erhöhen und um Fremdkapitalkosten zu senken.

Eine Kapitalerhöhung erhöht das Grundkapital eines Unternehmens. Bei einer Aktiengesellschaft geschieht das erstens durch junge Aktien, für die den Altaktionären normalerweise ein Bezugsrecht eingeräumt werden muss. Zweitens kann auch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln vorgenommen werden, was zur Ausgabe von Berichtigungsaktien führt. Dabei erfolgt eine Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital Das „bedingte“ Kapital dient als Finanzierungs-Hilfsmittel bei der Ausgabe von Optionsanleihen (Aktienbezugsrecht) oder Wandelanleihen (Umtauschrecht). „Genehmigtes“ Kapital ermächtigt den Vorstand laut Satzung, die Kapitalerhöhung bis zu einer Obergrenze durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen zu erhöhen, ohne dass es eines Beschlusses der Hauptversammlung bedarf.


 Buchstabe K
KapitaleinsatzKapitalerhöhungKapitalertragssteuer
KapitalflussrechnungKapitalmarktKapitalrücklage
KapitalsammelstellenKapitalschnittKapitalverwässerung
KappaKassa-Futures-ArbitrageKassageschäft
KassahandelKassakursKassenobligation
KassenvereineKaufoptionKBV
KCVKGaAKGV
Knapp behauptetKommunalanleiheKommunalobligationen
KompensationKonjunkturKonjunkturphasen
Konjunkturzyklus KonsolidierungKontrakt
KonversionKonvertierbarkeitKonzern
KörperschaftssteuerguthabenKorrelationKotierung
KreditKreditrisikoKreditwürdigkeit
KStKulisseKündigung
KuponKursKursabschlag
KursbildungKursblattKursfeststellung
KursmaklerKurspflegeKurssicherung
KurstaxeKurswertKurszusatz
Kurzfristige FinanzanlagenKurzfristiger Anteil langfristiger VerbindlichkeitenKurzläufer
KUV

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