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Joint Venture Begriffserklärung Joint Venture Die vertragliche Übereinkunft von zwei Unternehmen, bestimmte Geschäftsbereiche zusammenzulegen und ab dem Zeitpunkt der Zusammenlegung gemeinsam zu berteiben, bezeichnet man als Joint Venture. In den meisten Fällen verfolgt das Joint Venture die Ziele, Kosten zu sparen und/oder eine bessere Marktposition zu erreichen.
Das Joint Venture ist eine Vertragliche Übereinkunft zweier Unternehmen um bestimmte Teile eines Geschäftsbetriebs zusammenzulegen, und fortan gemeinsam zu betreiben. Die Vereinbarung hat in der Regel den Zweck Kosten einzusparen, und/oder den Marktanteil zu erhöhen.
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