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  Sie sind hier Übersicht (von A bis Z) Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 10.02.2012 - 01:18 Uhr 


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Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

Begriffserklärung Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag - Synonyme: Jahresüberschuss, Jahresfehlbetrag

Den Nettogewinn oder -verlust eines Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum bezeichnet man als Jahresüberschuss- bzw. Jahresfehlbetrag. Er errechnet sich durch Abzug sämtlicher Kosten vom Umsatz. Der Jahresüberschluss- bzw. Jahresfehlbetrag ist in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die Hauptversammlung einer AG entscheidet über die Verwendung des Nettogewinns.

Der Jahresüberschuss ist der Nettogewinn eines Unternehmens in einer Periode. Er ergibt sich, indem vom Umsatz sämtliche Kosten abgezogen werden. Er wird in der Gewinn- und Verlustrechnug ausgewiesen und ist eine der wichtigsten Größen zur Messung des Periodenerfolgs. Über seine Verwendung (z.B. Ausschüttung an die Aktionäre, Einstellung in Rücklagen) entscheidet die Hauptversammlung einer AG.


 Buchstabe J
JahresergebnisJahresüberschuss / JahresfehlbetragJensens Alpha
Joint VentureJPMorgan Chase & Co.Jumbo-Anleihe
Junge AktienJunk BondsJuristische Personen

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