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Jahresabschluss Begriffserklärung Jahresabschluss Der Jahresabschluss setzt sich zusammen aus der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz. Er stellt das Verhältnis des Vermögens und der Schulden eines Unternehmens dar. Dem Jahresabschluss muss ein Anhang zur Erläuterung der Bilanz sowie ein Lagebericht beigefügt werden.
Der Jahresabschluss wird aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gebildet. Nach Handelsrecht ist zu Beginn seines Gewerbes eine Eröffnungsbilanz und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Jahresabschluss aufzustellen. Die Gewinn- und Verlustrechnung fasst Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres zusammen und ermittelt den Jahresgewinn oder -verlust. Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung liefert. Außerdem muss ein Lagebericht erstellt werden.
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