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Insider Begriffserklärung Insider - Synonyme: Insiderinformationen§13 WpHG bezeichnet als Insider, wer als Mitglied des Aufsichtsrats oder der Geschäftsführung Kenntnis von nicht öffentlich bekannten, belegten Tatsachen hat, die den Kurs erheblich beeinflussen können. Siehe: Insiderregeln.
Ein Insider ist nach §13 WpHG wer als Mitglied von Geschäftsführung oder Aufsichtsrat auf Grund seiner Beteiligung oder auf Grund seines Berufes Kenntnis von nicht öffentlich bekannten, erheblich kursbeeinflussenden Tatsachen hat. Siehe Insiderregeln
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