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Immaterielle Vermögensgegenstände Begriffserklärung Immaterielle Vermögensgegenstände Alle Vermögensgegenstände, die nicht materiell, also nicht physisch fassbar sind, bezeichnet man als immaterielle Vermögensgegenstände. Sie stehen auf der Aktiv-Seite der Bilanz und zählen zum Anlagevermögen. Beispiele für immaterielle Vermögensgegenstände: Rechte, Patente, Lizenzen, Software, Geschäftswert.
Als immaterielle Vermögensgegenstände werden alle Gegenstände bezeichnet, die nicht materiell, d.h. nicht körperlich fassbar sind. Hierzu zählen z.B. Lizenzen, Software, Rechte, Patente und der Geschäfts- und Firmenwert. Sie zählen zum Anlagevermögen und werden auf der Aktiv-Seite der Bilanz ausgewiesen.
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