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Hypothek Begriffserklärung Hypothek Eine Hypothek dient der Forderungsabsicherung eines Grundbesitzers. Sie wird im Grundbuch eingetragen und ist in den §§ 1113-1190 des BGB geregelt. Der Gläubiger erhält das Recht, die Zahlung einer bestimmten Summe aus dem Grundbesitz zu verlangen und sich notfalls durch Verwertung des Grundbesitzes zu holen.
Im Grundbuch einzutragende und zur Sicherung einer Forderung dienende Belastung eines Grundbesitzes, durch die der Gläubiger das Recht erhält, die Zahlung einer bestimmten Geldsumme aus dem Grundbesitz zu verlangen und sich notfalls durch Verwertung dieses Grundbesitzes seiner Forderung zu befriedigen. Geregelt in §§ 1113 - 1190 BGB.
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