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Goodwill Begriffserklärung Goodwill Die Goodwill-Abschreibung (Abschreibung auf Firmenwerte) tritt dann auf, wenn nach Übernahmen für die übernommene Firma ein Aufschlag gezahlt wurde, der abschreibungsfähig ist. Hierfür wird auch oft der englische Begriff Amortisation gebraucht. Siehe auch EBITDA.
Die Abschreibung auf Firmenwerte (Goodwill-Abschreibung) tritt nach Übernahmen auf, wenn für die übernommene Firma ein Aufschlag gezahlt wurde, der abzuschreiben ist. Der englische Begriff "Amortisation" ist auch sehr geläufig. Siehe EBITDA
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