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Gewinnrücklage Begriffserklärung Gewinnrücklage Gewinnrücklagen sind Teil des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft. Sie werden aus erwirtschafteten Gewinnen gebildet.
Es gibt verschiedene Arten der Rücklagen:
- die gesetzliche Rücklage
- die satzungsmäßige Rücklage
- die Rücklage für eigene Anteile
- andere Gewinnrücklagen
Gewinnrücklage zählen zum Eigenkapital und werden aus den erwirtschafteten Gewinnen einer Kapitalgesellschaft gebildet. Unterschieden wird in die gesetzliche Rücklage, Rücklage für eigene Anteile, satzungsmäßige Rücklagen und andere Gewinnrücklagen.
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