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Gewinn- / Verlustvortrag Begriffserklärung Gewinn- / Verlustvortrag Ein Gewinn- bzw. Verlustvortrag entsteht dann, wenn im Vorjahr ein positives oder negatives Jahresergebnis entstanden ist, welches nicht vollständig verwendet oder ausgeglichen wurde.
Ein Gewinnvortrag (Verlustvortrag) entsteht, wenn im Vorjahr ein positives (negatives) Jahresergebnis nicht vollständig verwendet (ausgeglichen) wurde. Die Verwendung des Jahresergebnisses kann (muss aber nicht) am Ende der GuV ausgewiesen werden.
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