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Gestrichen Begriffserklärung Gestrichen "Gestrichen" als Kurszusatz bedeutet, dass keine Kaufs- oder Verkaufsanträge vorlagen, oder nur solche mit nicht vertretbarer Limitierung. Auch auf Anordnung des Börsenvorstandes oder der Zulassungsstelle kann nach wichtigem Grund ein Kurs gestrichen werden.
Kurszusatz, der besagt, dass weder Kaufs- noch Verkaufsaufträge oder nur solche mit nicht vertretbarer Limitierung vorgelegen haben. Außerdem kann ein Kurs -bei Vorlage eines wichtigen Grundes- auch auf Anordnung der Aufsichtsbehörde des Börsenvorstandes oder der Zulassungsstelle gestrichen werden.
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