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Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften Begriffserklärung Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften - Synonyme: KAGGDas Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) gilt als Rechtsgrundlage für Fondsgesellschaften und beinhaltet unter anderem die Publizitätsvorschriften und die Vorschriften zur Risikostreuung. Hauptanliegen des KAGG ist der Schutz von Anlegern.
Rechtsgrundlage für Fondsgesellschaften, die den Anlegerschutz als Hauptziel hat. Bekannteste Vorschriften sind die Publizitätsvorschriften und die Vorschriften zur Risikostreuung
| Buchstabe G |  |
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