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Geschlossener Fonds Begriffserklärung Geschlossener Fonds Unternehmerische Beteiligungen mit einer vorher festgelegten Laufzeit bezeichnet man als geschlossene Fonds. Beispiele: Private-Equity-Fonds, Schiffsfonds oder Immobilienfonds. Sobald die Zeichnungsfrist verstrichen bzw. die im Voraus festgelegte Summe an Eigenkapital erreicht ist, wird der Verkauf geschlossener Fondsanteile eingestellt. Eine Rückgabe von Fondsanteilen ist ausgeschlossen. Gegenteil: Offener Fonds.
Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen mit einer im Voraus bestimmten Laufzeit. Der Verkauf geschlossener Fondsanteile wird eingestellt, sobald die Zeichnungsfrist verstrichen ist bzw. eine von vornherein festgelegte Summe an Eigenkapital eingenommen wurde. Beispiel: geschlossener Immobilienfonds, Schiffsfonds, Private-Equity-Fonds. In der Regel ist die Rückgabe von Fondsanteilen ausgeschlossen. Nach Schließung einer Zeichnungsfrist ist es nur über einen evtl. bestehenden Sekundärmarkt (z.B. Börse) möglich, Fondsanteile zu veräußern oder zu kaufen. Gegenteil: Offener Fonds. Beispiel: geschlossener Immobilienfonds In der Regel ist die Rückgabe von Fondsanteilen ausgeschlossen und nur über einen Zweitmarkt möglich, sofern sich in solchen unorganisierten Märkten ein Käufer findet.
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