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Geregelter Markt Begriffserklärung Geregelter Markt Im geregelten Markt, der 1987 neu erschaffen wurde, werden Aktien und Renten gehandelt. Im Gegensatz zum Amtlichen Handel sind Zulassungsbestimmungen und Veröffentlichungspflichten weniger strikt. Mindestkapital und Mindeststückvolumen sind geringer als beim amtlichen Handel. Der amtliche Handel bildet zusammen mit dem geregelten Markt den gesetzlichen geregelten Teil des Börsengeschehens, die Preisfeststellung erfolgt durch Freimakler.
Der Geregelte Markt wurde 1987 neu geschaffen. In diesem Börsensegment werden Aktien und Renten gehandelt. Die Zulassungsbestimmungen und Publizitäts-Pflichten sind im Vergleich zum Amtlichen Handel erleichtert. Das Mindestkapital beträgt hier nur 500.000 Mark, das Stückvolumen mindestens 10.000 Aktien. Geregelter Markt und Amtlicher Handel bilden den gesetzlich geregelten Teil des Börsengeschehens. Die Preisfeststellung erfolgt durch Freimakler
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