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Geregelter Freiverkehr Begriffserklärung Geregelter Freiverkehr Das Marktsegment an der Wertpapierbörse, an dem Geschäfte in amtlich nicht notierten Werten von Freimaklern abgewickelt werden, bezeichnet man als geregelten Freiverkehr. Siehe auch: Freiverkehr und ungeregelter Freiverkehr.
Der Geregelte Freiverkehr ist das Marktsegment an der Wertpapierbörse, in dem Geschäfte in amtlich nicht notierten Werten von Freimaklern abgewickelt werden. Siehe Freiverkehr Siehe Ungeregelter Freiverkehr
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