Ein Genussschein oder Genuss verbrieft einen Anspruch auf Beteiligung am Liquidationserlös oder Reingewinn und wird von Aktiengesellschaften oder GmbHs gewährt. Genussscheine sind verkäuflich und beinhalten kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung.
Der Genussschein ist eine Schuldverschreibung die einen Anspruch auf Beteiligung am Reingewinn oder Liquidationserlös verbrieft. Er wird bei Aktiengesellschaften und bei Gesellschaften m.b.H. gewährt. Genussscheine oder „Genüsse“ sind verkäuflich. Sie beinhalten kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung.