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Freiverkehr Begriffserklärung Freiverkehr Wertpapiere, die nicht zum amtlichen Börsenhandel zugelassen oder Teil des geregelten Marktes sind, werden im Freiverkehr gehandelt. Diese Wertpapiere müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die jedoch unter den Anforderungen des amtlichen Handels und des geregelten Marktes liegen. Es besteht beim Handel mit Freiverkehrswertpapieren kein Anspruch auf Ausführung.
Im Freiverkehr werden Wertpapiere gehandelt, die nicht zum Amtlichen Börsenhandel zugelassen oder in den Geregelten Markt einbezogen sind. Die Wertpapiere im Freiverkehr müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die aber weit hinter den Qualitätsanforderungen des Amtlichen Handels und des Geregelten Marktes zurückbleiben. Beim Handel mit Freiverkehrswerten besteht kein Anspruch auf Ausführung.
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