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Freimakler Begriffserklärung Freimakler Ein Freimakler handelt für Banken und ist daneben auch befugt, Geschäfte auf eigene Rechnung zu betreiben. Er ist für Geschäfte im geregelten Freiverkehr zuständig. Freimakler müssen an den entsprechenden Börsen zugelassen sein. Siehe auch: Börsenmakler und amtlicher Makler.
Der Freimakler ist für Geschäfte im geregelten Freiverkehr zuständig. Er handelt für Banken und darf daneben auch Geschäfte auf eigene Rechnung betreiben. Er muss an der entsprechenden Börse zugelassen sein. Siehe Börsenmakler Amtlicher Makler
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