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Erträge Begriffserklärung Erträge Erträge werden in der Fondsbranche als Performance angegeben.
Zins- und Dividendeneinnahmen bezeichnet man als ordentliche Erträge, welche vollständig der Steuerpflicht unterliegen.
Außerordentliche Erträge sind Veräußerungsgewinne und Bezugsrechtserlöse, die für den Privatanleger steuerfrei sind.
Ordentliche Erträge sind Zins- und Dividendeneinnahmen. Diese unterliegen vollständig der Steuerpflicht. Veräußerungs-(Kurs)-Gewinne sowie Bezugsrechterlöse versteht man unter außerordentlichen Erträgen, die dem Privatanleger steuerfrei zufließen. Erträge werden in der Fondsbranche üblicherweise als Performance (prozentuale Veränderung über einem bestimmten Zeitraum ) angegeben.
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