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Eigenhandel Begriffserklärung Eigenhandel Eigenhandel bezeichnet den Wertpapierhandel von einer Bank in eigenem Namen und für eigene Rechnung. Neben dem normalen Kundengeschäft handeln Banken oft auf eigene Rechnung, besonders bei nicht amtlich notierten Wertpapieren. Auch werden in diesem Zusammenhang so genannte Stützungskäufe durchgeführt, wenn der Kurs eines Wertpapiers stark fällt, die Bank aber Interesse an stabilen Kursen hat.
Beim Eigenhandel wird der Handel in Wertpapieren von einer Bank in eigenem Namen und für eigene Rechnung durchgeführt. Banken handeln neben dem normalen Kundengeschäft auch auf eigene Rechnung, vor allem bei nicht amtlich notierten Wertpapieren. Oftmals werden auch sogenannte Stützungskäufe durchgeführt, die Wertpapierkäufe auf eigene Rechnung darstellen, wenn der Kurs einer Aktie stark fällt, die Bank allerdings Interesse an stabilen Kursen hat.
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