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Doppelbesteuerungsabkommen Begriffserklärung Doppelbesteuerungsabkommen Doppelbesteuerungsabkommen dienen der Vermeidung von Doppelbesteuerung im grenzüberschreitenden Kapitalverkehr. Sie werden zwischen zwei Staaten abgeschlossen. Auf ausländischen Wertpapierbesitz im Auslands bereits angefallene Steuern auf Kapitalerträge werden hiernach auf die im Inland zu zahlenden Steuern angerechnet.
Die Doppelsteuerungsabkommen werden meist zwischen zwei Staaten (BRD und anderes Land) abgeschlossen, nach denen auf ausländischen Wertpapierbesitz im Ausland bereits angefallene Steuern auf Kapitalerträge auf die im Inland zu zahlenden Steuern angerechnet werden. Sie dienen der Vermeidung der Doppelbesteuerung im grenzüberschreitenden Kapitalverkehr.
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