| Datenbank |  |
| von A bis Z |  |
| |
Cap Begriffserklärung Cap Als Caps bezeichnet man Versicherungen gegen steigende Zinsen. Gegen Zahlung einer Prämie erhält der Läufer eines solchen die Garantie, dass Zinsbelastungen aus variabel verzinslichen Verbindlichkeiten einen Strike (Obergrenze) nicht überschreiten. Siehe: Floor.
Caps versichern gegen steigende Zinsen. Der Käufer eines Cap erhält gegen Zahlung einer Prämie die Garantie, dass die Zinsbelastung aus einer variabel verzinslichen Verbindlichkeit eine Obergrenze (Strike) nicht übersteigen wird. Der Cap-Käufer kommt in den unbegrenzten Genuss fallender Zinsen. Siehe Floor
| Buchstabe C |  |
|  |
| |