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Bundesschatzanweisung Begriffserklärung Bundesschatzanweisung Kurz- und mittelfristige Schuldverschreibungen, die vom Bund, den Ländern oder den Sondervermögen des Bundes emittiert werden, nennt man Schatzanweisungen oder Bundesschatzanweisungen. Sie werden amtlich gehandelt. Die Vergütung unverzinslicher Schatzanweisungen erfolgt durch Diskontierung. Festverzinsliche Schatzanweisungen werden auch als Kassenobligationen bezeichnet.
Siehe Schatzanweisung.
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