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Bottom-Down Begriffserklärung Bottom-Down In den Bedingungen des Optionsscheins ist ein Schwellenwert vereinbart. Diesen bezeichnet man auch als "Bottom". Wenn der Bezugswert in der europäischen Ausübung während der gesamten Laufzeit unter diesem Schwellenwert bleibt, ist der Besitzer des Optionsscheins zu einer festgelegten Rückzahlung berechtigt. Es handelt sich hierbei um eine exotische Optionsscheinform. Wenn der Bezugswert über den Schwellenwert steigt, verfällt der Schein wertlos. Siehe auch: Bottom-Up-Ansatz.
Ein Bottom-Down Schein ist eine exotische Optionscheinform. In den Bedingungen ist ein Schwellenwert (Bottom) vereinbart. Bleibt der Bezugskurs während der gesamten Laufzeit (europäische Ausübung) unterhalb dieses Schwellenwertes, so erhält der Besitzer des Optionsscheins eine festgelegte Rückzahlung. Steigt der Bezugskurs ueber den Schwellenwert, so verfällt der Schein wertlos.
siehe auch: Bottom-Up-Ansatz
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