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Börsenzulassung Begriffserklärung Börsenzulassung Nach Stellung eines Zulassungsantrages bei der zuständigen Zulassungsstelle werden Wertpapiere zum amtlichen Handel an den Börse zugelassen. Eine Publikation des Antrags erfolgt im Börsensaal, im jeweiligen Börsenpflichtblatt sowie im Bundesanzeiger. Die Veröffentlichung eines Börsenprospekts, das alle Angaben zur Beurteilung des Wertpapiers enthalten muss, ist vor jeder Emission notwendig.
Siehe Zulassung
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