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Börsenprospekt Begriffserklärung Börsenprospekt Börsenprospekte oder auch Börsenzulassungsprospekte informieren über geplante Einführungen an der Börse. Laut Gesetz müssen darin die bisherige Unternehmensentwicklung sowie Zukunftsprognosen, Informationen zur Produktpalette sowie Angaben zur Bilanz aufgeführt sein. Wissentlich falsche oder geschönte Angaben im Börsenzulassungsprospekt können zur Regressforderungen führen.
Der Börsen(zulassungs)prospekt informiert in Börsenpflichtblättern über die beabsichtigte Einführung an der Börse Dabei müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. So muss z.B. über die bisherige und erwartete Entwicklung des Unternehmens informiert werden, es sind Angaben zur Produktpalette und zur letzten Bilanz vorgeschrieben. Börsenprospekte, die wissentlich falsche oder stark geschönte Angaben enthalten, können Ansprüche geschädigter Anleger gegenüber den die Emission betreibenden Banken usw. begründen.
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