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Börsenmakler Begriffserklärung Börsenmakler Vereidigte amtliche Kursmakler oder freie Makler, die an der Börse bestellt sind, nennt man Börsenmakler. Freie Makler sind nicht vereidigt und dürfen in allen Wertpapieren vermitteln, auch an mehreren Börsen gleichzeitig. Sie unterliegen nicht den strengen Vorschriften der Kursmakler.
Die an der Börse entweder bestellten vereidigten Amtlichen Kursmakler oder als freie Makler Börsengeschäfte vermittelnde Personen heißen Börsenmakler. Freie, nicht vereidigte Makler unterliegen nicht den Beschränkungen der Kursmakler und dürfen in allen Wertpapieren, gegebenenfalls sogar an mehreren Börsen gleichzeitig, vermitteln. Sie sind für den sogenannten geregelten Freiverkehr zuständig.
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