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Börsenaufsicht Begriffserklärung Börsenaufsicht Die Börsenaufsicht ist zur umfassenden und unmittelbaren Beaufsichtigung des an den Börsen stattfindenden Handelsgeschehens befugt. Sie wird von der jeweils zuständigen höchsten Landesbehörde ausgeübt. Weiterhin ist die Börsenaufsicht zur sofortigen Verfolgung von Insider-Vorfällen berechtigt. Sie kann hierfür der Handelsüberwachungsstelle der Börse Weisungen erteilen.
Die Börsenaufsicht wird von der jeweils zuständigen obersten Landesbehörde ausgeübt. Sie ist zur unmittelbaren und umfassenden Beaufsichtigung des Handelsgeschehens an den Börsen befugt, sowie zur sofortigen Verfolgung von Insider-Vorfällen. Hierzu kann sie sich der Handelsüberwachungsstelle der Börse bedienen und ihr Weisungen erteilen.
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