| Datenbank |  |
| von A bis Z |  |
| |
Bezugsverhältnis Begriffserklärung Bezugsverhältnis Das Bezugsverhältnis drückt bei Optionsscheinen aus, wie viele Einheiten des Basiswertes der Optionsinhaber bei Ausübung verkaufen oder kaufen kann.
Das Bezugsverhältnis bei einer Kapitalerhöhung gibt das Verhältnis der Anzahl der alten zu den jungen Aktien an, zu dem die neuen bezogen werden können. Ist das Bezugsverhältnis 6:4, so können für 6 alte Aktien 4 neue bezogen werden.
Bei einer Kapitalerhöhung gibt das Bezugsverhältnis das Verhältnis der Anzahl der alten zu den jungen Aktien an, zu dem die neuen Aktien bezogen werden können. Bei einem Bezugsverhältnis von z.B. 5:2 können für 5 alte Aktien 2 neue bezogen werden. Bei Optionsscheinen drückt das Bezugsverhältnis aus, wie viele Einheiten des Basiswertes der Inhaber einer Option bei der Ausübung kaufen bzw. verkaufen kann.
| Buchstabe B |  |
|  |
| |