| Datenbank |  |
| von A bis Z |  |
| |
Außerordentliches Ergebnis Begriffserklärung Außerordentliches Ergebnis Die Summe der von einem Unternehmen in einer bestimmten Zeitspanne erwirtschafteten außerordentlichen Aufwendungen und Erträge nennt man das außerordentliche Ergebnis. In der Gewinn- und Verlustrechnung ist das außerordentliche Ergebnis aufgelistet. Es enthält alle Aufwendungen und Erträge, die nicht zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehören. Dies wären z. B. juristische Kosten oder Kosten im Zusammenhang mit einem Börsengang.
Das außerordentliche Ergebnis ist die Summe der von einem Unternehmen in einer Periode erwirtschafteten außerordentlichen Aufwendungen und Erträge Das außerordentliche Ergebnis wird in der GuV ausgewiesen und enthält alle Aufwendungen und Erträge die nicht der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zuzurechnen sind, d.h. die unregelmäßig vorkommenden oder ungewöhnlich sind. Hierzu zählen z. B. die Kosten für einen Börsengang oder Kosten im Zusammenhang mit juristischen Auseinandersetzungen.
| Buchstabe A |  |
|  |
| |