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Außerbörslicher Handel Begriffserklärung Außerbörslicher Handel Der außerbörsliche Handel bezeichnet das Verfahren, Wertpapiergeschäfte direkt zwischen den Partnern abzuwickeln ohne einen Börsenmakler einzuschalten.
Beim außerbörslichen Handel wird ein Wertpapiergeschäft ohne Börsenmakler direkt zwischen den Partnern abgewickelt.
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