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  Sie sind hier Übersicht (von A bis Z) Ausländische Fonds 18.05.2012 - 13:49 Uhr 


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Fremdwörter890
Abkürzungen86

 von A bis Z
A von:Abandon
bis:Rückv..
B von:Baisse
bis:BVI-Method..
C von:Call
bis:Covered Wa..
D von:Dachfonds
bis:Dynamische..
E von:Early Stag..
bis:EZB
F von:Fair Value
bis:Futures-Fo..
G von:Gamma
bis:GuV
H von:Handel per..
bis:Hypotheken..
I von:IAS
bis:ISIN
J von:Jahresabsc..
bis:Juristisch..
K von:KAG
bis:KUV
L von:Konsortial..
bis:Luxemburge..
M von:MACD
bis:Mutual Fun..
N von:Nachb&..
bis:NYSE
O von:Obligation
bis:Outperform..
P von:Paket
bis:Put/Call-R..
Q von:QQQs
bis:Quotenakti..
R von:Deutscher ..
bis:Rücks..
S von:Sachanlage..
bis:SZR
T von:Tafelgesch..
bis:Turnaround
U von:U-Sch&..
bis:Valoren
V von:Value-Akti..
bis:Vorzugsakt..
W von:Wachstumsa..
bis:WpHG
X von:Xetra
bis:Yield
Z von:Zeichnung
bis:Zyklischer..

Ausländische Fonds

Begriffserklärung Ausländische Fonds

Ausländische Fonds unterteilen sich in drei Kategorien: weiße, graue und schwarze Fonds. Diese sind im Auslandsinvestment-Gesetz geregelt. Weiße Fonds müssen zum Vertrieb in Deutschland zugelassen sein. Ist der ausländische Fonds börsennotiert, muss dieser in Deutschland einen Vertreter haben, um steuerlichen und amtlichen Forderungen nachzukommen. Als graue Fonds bezeichnet man solche, die zwar nicht alle Richtlinien erfüllen, jedoch die Steuerrichtlinien nachweisen und einen Vertreter vorweisen können. Als schwarze Fonds bezeichnet man solche, die oben genannte Bedingungen nicht erfüllen. Verschiedene Fonds haben verschiedene Besteuerungsfolgen.

Während die Besteuerung inländischer Fonds nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften erfolgt, ist die ausländischer Fonds im Auslandinvestment-Gesetz geregelt. Danach werden drei Arten von ausländischen Fonds unterschieden: weisse, graue, und schwarze Fonds Voraussetzung für die Annahme eines "weissen" Fonds ist, dass der Fonds zum Vertrieb in Deutschland zugelassen wurde. Im Falle eines börsennotierten ausländischen Fonds muss dieser in Deutschland einen steuerlichen Vertreter haben und bestimmte Bekanntmachungs- und Nachweispflichten erfüllen. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, der Fonds aber die Besteuerungsgrundlagen nachweist und einen steuerlichen Vertreter bestellt hat, so handelt es sich um einen "grauen" Fonds Werden auch diese Bedingungen nicht erfüllt, handelt es sich um einen "schwarzen" Fonds Die Besteuerungsfolgen sind für weisse, graue und schwarze Fonds unterschiedlich.


 Buchstabe A
AbfindungABSAbschlagsdividende
AbschreibungAbsetzung für AbnutzungAbsicherung
Absolute ReturnAbwertungAbzinsungspapier
Act./360Ad-hoc-PublizitätAdditional Margin
ADRAdvance-DeclineAdvisory Fee
AEXAGAgio
AkkreditivAkquisitionAktG
AktieAktienanalyseAktienanleihe
AktienfondsAktienindexAktienindexfonds
AktienkapitalAktienmarktAktiensplitt
AktionärAktivaAktives Fondsmanagement
AktivgeschäfteAkzeptAllfinanz-Konzept
AlphaAlte AktieAlternative Investments
Am GeldAmerican Stock ExchangeAmerikanische Optionen
AmortisationAmtliche NotierungAmtlicher Handel
Amtlicher MaklerAnalystAnalysten-Rating
AnlageausschussAnlagegrenzenAnlagegrundsatz
AnlagehorizontAnlagepolitikAnlagevermögen
AnleiheAnleiheartAnleihekurs
AnleihemarktAnnuitätAnrechnungsverfahren
AnteilscheinAnteilsumlaufAnteilswert
Antizyklisches (Anlage-) VerhaltenArbitrageArranger
ASAsiatische OptionAsset
Asset AllocationAt-the-moneyAufgeld
AufsichtsratAuftrag gültig bis auf WiderrufAufwertung
AufzinsungspapierAus dem GeldAusfallbürgschaft
AusgabeaufschlagAusgabepreisAuskunftsrecht
Ausländische FondsAuslosungAusschüttung
Ausschüttungs FondsAustrian Traded IndexAusübungsfrist
AusübungszeitpunktAuszahlplanAutomatische Ausübung
Außerbörslicher HandelAußerordentliche AufwendungenAußerordentliche Erträge
Außerordentliches ErgebnisAvalRückversicherungsbeitrag

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