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Auskunftsrecht Begriffserklärung Auskunftsrecht Als Auskunftsrecht bezeichnet man das verbriefte Recht aller Aktionäre auf Auskunft über die wirtschaftliche Situation der AG. Dies geschieht in der Regel durch Teilnahme an der Hauptversammlung.
Jeder Aktionär hat ein gesetzliches Recht auf Auskünfte über die wirtschaftliche Situation durch die Verwaltung und hier insbesondere durch den Vorstand der AG, an der er beteiligt ist. Hierzu ist die Hauptversammlung vorgesehen.
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