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Ausfallbürgschaft Begriffserklärung Ausfallbürgschaft Unter der Ausfallbürgschaft versteht man die Besicherung eines Kredits, der den Bürgen dazu verpflichtet, den Restbetrag der Schuld des eigentlichen Kreditnehmers finanziell zu übernehmen. Die Bank hat in solchem Fall bereits eine Zwangsvollstreckung beim Kreditnehmer durchgeführt und konnte ihre Forderungen nicht vollständig befriedigen. Den Restbetrag des Kredits muss der Ausfallbürge übernehmen.
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