| Datenbank |  |
| von A bis Z |  |
| |
Aufsichtsrat Begriffserklärung Aufsichtsrat - Synonyme: ARDie Abkürzung AR steht für die Mitglieder des Aufsichtsrats. Dieser wird meist von der Hauptversammlung gewählt, außer wenn dies im Betriebs- oder Mitbestimmungsgesetz anders geregelt ist. Der AR bestimmt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter. Der Vorstand wird bestimmt und diverse Überwachungs- und Kontrollfunktionen werden durch ihn ausgeübt. In der jeweiligen Satzung der AG ist festgelegt, genau welchen Arbeitsbereich der AR betreut und welche Geschäfte zustimmungspflichtig sind. Oftmals steht die Beratung der AG bei der Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats an erster Stelle.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats (AR) einer Aktiengesellschaft werden in der Regel von der Hauptversammlung gewählt. Ausnahmen betreffen die Entsendung gemäß Satzung oder Gesetze (Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsgesetz). Der AR wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter. Er bestellt den Vorstand und übt Kontroll- und Überwachungsfunktionen aus. Die jeweilige AG-Satzung bestimmt, welche Geschäfte durch den AR bzw. seinen Vorsitzenden zustimmungspflichtig sind. Die Beratung der AG durch die AR-Mitglieder steht oft im Mittelpunkt ihrer Auswahl.
| Buchstabe A |  |
|  |
| |