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Anrechnungsverfahren Begriffserklärung Anrechnungsverfahren Das Recht eines Aktionärs, die auf seine Dividende entfallene Körperschaftssteuer in vollem Umfang auf seine Einkommenssteuerschuld anzurechnen bezeichnet man als Anrechnungsverfahren. Dieses ist in der Körperschaftssteuerreform begründet und liegt in Höhe von 9/16 der Dividende. Hat der Aktionär eine geringere Steuerschuld als das Steuerguthaben oder ist er nicht einkommenssteuerpflichtig, wird ihm die Körperschaftssteuer entweder ganz oder teilweise erstattet.
Das mit der Körperschaftsteuerreform begründete Recht des Aktionärs, die auf seine Dividende entfallene Körperschaftsteuer in vollem Umfang auf seine Einkommensteuerschuld anzurechnen(nämlich in Höhe von 9/16 der Dividende). Ist seine Steuerschuld geringer als das Steuerguthaben oder ist er nicht einkommensteuerpflichtig, wird ihm die Körperschaftsteuer ganz oder teilweise erstattet.
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