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Anleihe Begriffserklärung Anleihe Als Anleihe bezeichnet man langfristige Kreditaufnahmen am Kapitalmarkt. Darunter fallen zum Beispiel Pfandbriefe, Zerobonds, Schuldverschreibungen oder Obligationen. Als Kreditnehmer kommen Unternehmen der Gewerbewirtschaft, öffentliche Körperschaften, Immobilienkreditanstalten oder der Staat sein. Bund, Bund, Deutsche Bahn, Deutsche Post, Gemeinden, Städte und Länder geben Öffentliche Anleihen aus. Die gewerbliche Wirtschaft gibt Industrieanleihen und -obligationen aus. Pfandbriefe und Kommunalobligationen sind Beispiele für Anleihen von Hypothekenbanken oder öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten. Die Anleiheforderungen haben eine feste Laufzeit und entweder feste oder variable Zinsen. Sie werden in Wertpapieren verbrieft. Die Zahlung der Zinsen erfolgt in der Regel jährlich. Eine Anleihe ist in Teilbeträge gestückelt (Teilschuldverschreibung). Siehe auch festverzinsliche Wertpapiere.
Der Begriff Anleihe umfasst Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Obligationen und Zerobonds und bezeichnet langfristige Kreditaufnahmen am Kapitalmarkt Kreditnehmer können Staat, öffentliche Körperschaften, Immobilienkreditanstalten oder Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein. Öffentliche Anleihen geben z.B. Bund, Bundespost, Bundesbahn, Länder, Städte und Gemeinden aus. Industrieanleihen bzw. Industrieobligationen begibt die gewerbliche Wirtschaft. Anleihen von Hypothekenbanken oder öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten sind z.B. Pfandbriefe und Kommunalobligationen Die Anleiheforderungen werden in Wertpapieren mit fester Laufzeit verbrieft. Der Zins kann fest oder variabel sein und wird in der Regel jährlich gezahlt. Der Gesamtbetrag einer Anleihe ist in Teilbeträge gestückelt (Teilschuldverschreibung). Siehe auch Festverzinsliche Wertpapiere
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