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Anlagevermögen Begriffserklärung Anlagevermögen Das Anlagevermögen steht auf der Aktivseite der Bilanz. Man unterteilt Anlagevermögen in Sachanlagen, immaterielle Vermögensgegenstände und Finanzanlagen. Als Anlagevermögen eines Unternehmens bezeichnet man die Vermögensgegenstände, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Darunter fallen zum Beispiel Grundstücke, Gebäude oder Produktionsanlagen. Die Zuordnung ergibt sich zum Einen aus der Art eines Vermögensgegenstandes, wie es bei Maschinen der Fall ist. Bei anderen Vermögensgegenständen, die nicht eindeutig zuzuordnen sind, ergibt sich die Zuordnung aus der Absicht, diese für einen längeren Zeitraum im Unternehmen zu belassen. Siehe auch Umlaufvermögen.
Zum Anlagevermögen zählen diejenigen Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen sollen, wie z.B. Grundstücke oder Produktionsanlagen. Die Zuordung zum Anlagevermögen ergibt sich zum einen aus der Art einiger Vermögensgegenstände (wie z.B. bei Maschinen), aber auch bei nicht eindeutig zuordenbaren Gegenständen (wie. z.B. bei Finanzanlagen) aus der Absicht des Unternehmens, diese längere Zeit im Unternehmen zu belassen. Das Anlagevermögen wird auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen und ist noch einmal in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen unterteilt. Siehe auch Umlaufvermögen
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