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  Sie sind hier Übersicht (von A bis Z) Anlagepolitik 03.09.2010 - 22:21 Uhr 


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Fremdwörter890
Abkürzungen86

 von A bis Z
A von:Abandon
bis:Rückv..
B von:Baisse
bis:BVI-Method..
C von:Call
bis:Covered Wa..
D von:Dachfonds
bis:Dynamische..
E von:Early Stag..
bis:EZB
F von:Fair Value
bis:Futures-Fo..
G von:Gamma
bis:GuV
H von:Handel per..
bis:Hypotheken..
I von:IAS
bis:ISIN
J von:Jahresabsc..
bis:Juristisch..
K von:KAG
bis:KUV
L von:Konsortial..
bis:Luxemburge..
M von:MACD
bis:Mutual Fun..
N von:Nachb&..
bis:NYSE
O von:Obligation
bis:Outperform..
P von:Paket
bis:Put/Call-R..
Q von:QQQs
bis:Quotenakti..
R von:Deutscher ..
bis:Rücks..
S von:Sachanlage..
bis:SZR
T von:Tafelgesch..
bis:Turnaround
U von:U-Sch&..
bis:Valoren
V von:Value-Akti..
bis:Vorzugsakt..
W von:Wachstumsa..
bis:WpHG
X von:Xetra
bis:Yield
Z von:Zeichnung
bis:Zyklischer..

Anlagepolitik

Begriffserklärung Anlagepolitik

Die Festlegung aller Maßnahmen zur Gestaltung des Investmentvermögens durch das Portfoliomanagement nennt man Anlagepolitik. Die Anlagepolitik wird zunächst für einen bestimmten Zeitraum festgelegt. Das Portfoliomanagement setzt sich Anlageziele wie z. B. den DAX® zu schlagen, und beachtet dabei die Anlagegrenzen des KAGG. Entscheidungen werden getroffen, im Einzelnen über die Auswahl der Wertpapiere, den Zeitpunkt der Anschaffung, die Dauer der Anlage sowie die Absicherung gegen Kursverluste. Deutsche Fonds müssen im Rahmen gesetzlicher und vertragsmäßiger Vorschriften gemanagt werden.

Die Anlagepolitik ist die Festlegung aller Maßnahmen zur Gestaltung des Investmentvermögens durch das Portfolio-Management. Neben der Beachtung der Anlagegrenzen des KAGG setzt sich das Portfolio-Management Anlageziele, z.B. einen Referenzindex wie den Deutschen Aktienindex (DAX®) zu schlagen. Die Anlagepolitik wird zunächst für einen bestimmten Zeitraum festgelegt. Im einzelnen werden Entscheidungen über die Auswahl der Wertpapiere, den Zeitpunkt der Anschaffung, die Anlagedauer sowie Absicherungen gegen Kursverluste getroffen. Die Anlagepolitik deutscher Fonds muss im Rahmen gesetzlicher und vertragsmäßiger Vorschriften sein. DAX ® ist eine eingetragene Marke der Deutsche Börse AG.


 Buchstabe A
AbfindungABSAbschlagsdividende
AbschreibungAbsetzung für AbnutzungAbsicherung
Absolute ReturnAbwertungAbzinsungspapier
Act./360Ad-hoc-PublizitätAdditional Margin
ADRAdvance-DeclineAdvisory Fee
AEXAGAgio
AkkreditivAkquisitionAktG
AktieAktienanalyseAktienanleihe
AktienfondsAktienindexAktienindexfonds
AktienkapitalAktienmarktAktiensplitt
AktionärAktivaAktives Fondsmanagement
AktivgeschäfteAkzeptAllfinanz-Konzept
AlphaAlte AktieAlternative Investments
Am GeldAmerican Stock ExchangeAmerikanische Optionen
AmortisationAmtliche NotierungAmtlicher Handel
Amtlicher MaklerAnalystAnalysten-Rating
AnlageausschussAnlagegrenzenAnlagegrundsatz
AnlagehorizontAnlagepolitikAnlagevermögen
AnleiheAnleiheartAnleihekurs
AnleihemarktAnnuitätAnrechnungsverfahren
AnteilscheinAnteilsumlaufAnteilswert
Antizyklisches (Anlage-) VerhaltenArbitrageArranger
ASAsiatische OptionAsset
Asset AllocationAt-the-moneyAufgeld
AufsichtsratAuftrag gültig bis auf WiderrufAufwertung
AufzinsungspapierAus dem GeldAusfallbürgschaft
AusgabeaufschlagAusgabepreisAuskunftsrecht
Ausländische FondsAuslosungAusschüttung
Ausschüttungs FondsAustrian Traded IndexAusübungsfrist
AusübungszeitpunktAuszahlplanAutomatische Ausübung
Außerbörslicher HandelAußerordentliche AufwendungenAußerordentliche Erträge
Außerordentliches ErgebnisAvalRückversicherungsbeitrag

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