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Anlagegrenzen Begriffserklärung Anlagegrenzen Anlagegrenzen werden oft auch als "5%-Klausel" bezeichnet. Ein Fonds darf gemäß den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzes nicht mehr als 5%, in Ausnahmefällen 10% seines Vermögens in Wertpapiere eines Emittenten bzw. Ausstellers anlegen. Die Gründe hierfür liegen bei der Risikodiversifikation.
Oftmals auch als "5-Prozent-Klausel" bezeichnet. Nach den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzes darf ein Fonds nicht mehr als 5 Prozent (in Ausnahmefällen 10 Prozent) seines Vermögens in Wertpapiere eines Emittenten bzw. Ausstellers anlegen. Diese Vorschrift soll dem Gedanken der (Risiko)Diversifikation Rechnung tragen.
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