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Anlageausschuss Begriffserklärung Anlageausschuss Als Anlageausschuss bezeichnet man eine Gruppe von Beratern, die das Fondsmanagement unterstützt. Es handelt sich zumeist um Fachleute der jeweiligen Branche. Bei Biotechnologie-Branchenfonds werden Mediziner zur Beratung hinzu gezogen. Der Aufsichtsrat der Kapitalanlagengesellschaft bestellt den jeweiligen Anlageausschuss. Aufgabe des Ausschusses ist es, die Anlagepolitik zu bestimmen und die Interessen der Aktionäre zu wahren.
Gruppe von Beratern, die das Fondsmanagement unterstützt. Oftmals Fachleute aus der jeweiligen Branche, zum Beispiel Mediziner bei Biotechnologie-Branchenfonds. Der Anlageausschuss wird vom Aufsichtsrat der Kapitalanlagegesellschaft bestellt. Er bestimmt die Anlagepolitik und soll die Interessen der Anteilseigner wahren.
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