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Amtlicher Makler Begriffserklärung Amtlicher Makler Amtliche Makler, auch Kursmakler genannt, werden von der Börsenaufsicht ernannt. Die Neutralität wird beeidigt. Gemäß Börsengesetz ist es amtlichen Maklern untersagt, Eigengeschäfte mit Wertpapieren zu tätigen, für die er amtliche Kurse stellt. Er wird per Courtage entlohnt.
Der amtliche Makler oder Kursmakler wird von der Börsenaufsicht bestellt. Er beeidigt seine Neutralität. Daher darf er gemäß Börsengesetz auch keine Eigengeschäfte mit den Wertpapieren tätigen, für die er amtliche Kurse stellt. Seine Tätigkeit wird mit der Courtage verprovisioniert.
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