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Amtlicher Handel Begriffserklärung Amtlicher Handel Über 90% der deutschen Börsenumsätze entfallen auf den amtlichen Handel. Um am amtlichen Handel teilzunehmen, ist eine Börsenzulassung Voraussetzung. In diesem Börsensegment werden die Kurse von öffentlich-rechtlichen amtlichen Maklern ermittelt.
Auf den amtlichen Handel entfallen über 90 Prozent der deutschen Börsenumsätze. Voraussetzung ist die Börsenzulassung Die Kurse werden in diesem Börsensegment von öffentlich-rechtlichen Amtlichen Maklern ermittelt.
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