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Amtliche Notierung Begriffserklärung Amtliche Notierung Die Kursnotierung von zum Amtlichen Handel zugelassenen Wertpapieren bezeichnet man als Amtliche Notierung. Wertpapiere müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um zum Amtlichen Handel zugelassen zu werden. Dazu gehören z.B. die jährliche Bilanz sowie die Veröffentlichung eines Prospekts. Die Festsetzung des Kurses erfolgt während der Börsenzeit durch Kursmakler. Die Kursfestsetzung wird dann im Amtlichen Kursblatt der Börse sowie weitere Medien (Tagespresse, Fachblätter) veröffentlicht.
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