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Akzept Begriffserklärung Akzept Das Annehmen eines gezogenen Wechsels durch den Hauptschuldner nennt man Akzept. Eine Zahlungsverpflichtung des Bezogenen resultiert hieraus.
Wenn der Hauptschuldner einen gezogenen Wechsel akzeptiert, so wird dieser als Akzept bezeichnet. Daraus resultiert eine Zahlungsverpflichtung des Bezogenen.
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