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  Sie sind hier Übersicht (von A bis Z) Aktionär 18.05.2012 - 13:29 Uhr 


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Fremdwörter890
Abkürzungen86

 von A bis Z
A von:Abandon
bis:Rückv..
B von:Baisse
bis:BVI-Method..
C von:Call
bis:Covered Wa..
D von:Dachfonds
bis:Dynamische..
E von:Early Stag..
bis:EZB
F von:Fair Value
bis:Futures-Fo..
G von:Gamma
bis:GuV
H von:Handel per..
bis:Hypotheken..
I von:IAS
bis:ISIN
J von:Jahresabsc..
bis:Juristisch..
K von:KAG
bis:KUV
L von:Konsortial..
bis:Luxemburge..
M von:MACD
bis:Mutual Fun..
N von:Nachb&..
bis:NYSE
O von:Obligation
bis:Outperform..
P von:Paket
bis:Put/Call-R..
Q von:QQQs
bis:Quotenakti..
R von:Deutscher ..
bis:Rücks..
S von:Sachanlage..
bis:SZR
T von:Tafelgesch..
bis:Turnaround
U von:U-Sch&..
bis:Valoren
V von:Value-Akti..
bis:Vorzugsakt..
W von:Wachstumsa..
bis:WpHG
X von:Xetra
bis:Yield
Z von:Zeichnung
bis:Zyklischer..

Aktionär

Begriffserklärung Aktionär

Ein Aktionär ist ein Investor, der sein Vermögen oder ein Teil seines Vermögens in Aktien angelegt hat. Gemäß Aktiengesetz besitzt er somit bestimmte Mitgliedschaftsrechte. Die wichtigsten Rechte eines Aktionärs sind das Stimmrecht, bestimmte Auskunftsrechte sowie das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Prinzipiell besteht ein Anspruch auf anteiligen Unternehmensgewinn, der jedoch durch Satzung, Gesetz oder durch den Hauptversammlungsbeschluss eingeschränkt werden kann. Direkten Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft kann ein Aktionär nicht nehmen. Durch Kauf (Zeichnung) der Aktien wird die Mitgliedschaft erworben, welche nach Anteilsverkauf wieder erlischt. Ein Aktionär haftet nur in Höhe seiner Einlage.

Ein Aktionär besitzt Aktien, die laut Aktiengesetz bestimmte Mitgliedschaftsrechte verbriefen. Die wichtigsten sind das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung, das Stimmrecht und bestimmte Auskunftsrechte. Der prinzipiell bestehende Anspruch auf anteiligen Unternehmensgewinn kann durch Gesetz, Satzung oder durch HV-Beschluss beschränkt werden. Der Aktionär kann keinen direkten Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft nehmen. Die Mitgliedschaft wird durch Zeichnung oder Kauf von Aktien erwoben. Sie erlischt mit dem Anteilsverkauf. Die Haftung des Aktionärs ist auf seine Einlage beschränkt.


 Buchstabe A
AbfindungABSAbschlagsdividende
AbschreibungAbsetzung für AbnutzungAbsicherung
Absolute ReturnAbwertungAbzinsungspapier
Act./360Ad-hoc-PublizitätAdditional Margin
ADRAdvance-DeclineAdvisory Fee
AEXAGAgio
AkkreditivAkquisitionAktG
AktieAktienanalyseAktienanleihe
AktienfondsAktienindexAktienindexfonds
AktienkapitalAktienmarktAktiensplitt
AktionärAktivaAktives Fondsmanagement
AktivgeschäfteAkzeptAllfinanz-Konzept
AlphaAlte AktieAlternative Investments
Am GeldAmerican Stock ExchangeAmerikanische Optionen
AmortisationAmtliche NotierungAmtlicher Handel
Amtlicher MaklerAnalystAnalysten-Rating
AnlageausschussAnlagegrenzenAnlagegrundsatz
AnlagehorizontAnlagepolitikAnlagevermögen
AnleiheAnleiheartAnleihekurs
AnleihemarktAnnuitätAnrechnungsverfahren
AnteilscheinAnteilsumlaufAnteilswert
Antizyklisches (Anlage-) VerhaltenArbitrageArranger
ASAsiatische OptionAsset
Asset AllocationAt-the-moneyAufgeld
AufsichtsratAuftrag gültig bis auf WiderrufAufwertung
AufzinsungspapierAus dem GeldAusfallbürgschaft
AusgabeaufschlagAusgabepreisAuskunftsrecht
Ausländische FondsAuslosungAusschüttung
Ausschüttungs FondsAustrian Traded IndexAusübungsfrist
AusübungszeitpunktAuszahlplanAutomatische Ausübung
Außerbörslicher HandelAußerordentliche AufwendungenAußerordentliche Erträge
Außerordentliches ErgebnisAvalRückversicherungsbeitrag

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