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Aktionär Begriffserklärung Aktionär Ein Aktionär ist ein Investor, der sein Vermögen oder ein Teil seines Vermögens in Aktien angelegt hat. Gemäß Aktiengesetz besitzt er somit bestimmte Mitgliedschaftsrechte. Die wichtigsten Rechte eines Aktionärs sind das Stimmrecht, bestimmte Auskunftsrechte sowie das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Prinzipiell besteht ein Anspruch auf anteiligen Unternehmensgewinn, der jedoch durch Satzung, Gesetz oder durch den Hauptversammlungsbeschluss eingeschränkt werden kann. Direkten Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft kann ein Aktionär nicht nehmen. Durch Kauf (Zeichnung) der Aktien wird die Mitgliedschaft erworben, welche nach Anteilsverkauf wieder erlischt. Ein Aktionär haftet nur in Höhe seiner Einlage.
Ein Aktionär besitzt Aktien, die laut Aktiengesetz bestimmte Mitgliedschaftsrechte verbriefen. Die wichtigsten sind das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung, das Stimmrecht und bestimmte Auskunftsrechte. Der prinzipiell bestehende Anspruch auf anteiligen Unternehmensgewinn kann durch Gesetz, Satzung oder durch HV-Beschluss beschränkt werden. Der Aktionär kann keinen direkten Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft nehmen. Die Mitgliedschaft wird durch Zeichnung oder Kauf von Aktien erwoben. Sie erlischt mit dem Anteilsverkauf. Die Haftung des Aktionärs ist auf seine Einlage beschränkt.
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